Unsere Kanzlei
Luxemburg ist dank seiner guten Infrastruktur für uns ein optimaler Standort. Im Hinblick auf das Dreiländereck Deutschland, Frankreich, Luxemburg haben wir es zu unserer Hauptaufgabe gemacht, Grenzgänger in sämtlichen steuerrechtlichen Fragen zu beraten und somit eine grenzüberschreitende Betreuung anzubieten. Für Grenzgänger bestehen häufig steuerliche Vorteile, wir helfen Ihnen, diese optimal zu nutzen.
Darüber hinaus beraten wir auch Unternehmen oder zukünftige Unternehmer, die eine Firmengründung an Standorten in Deutschland, Luxemburg oder der Schweiz planen. Unsere Betreuung reicht hier von der Vorbereitung, über die Begleitung in der Gründungsphase bis hin zur Übernahme aller relevanten Steuerberater-Tätigkeiten im Anschluss.
Dabei sehen wir es auch nicht als unsere Aufgabe durch Abarbeiten von Belegen die Vergangenheit aufzuarbeiten, sondern vielmehr durch gezielte und effektive Vorausplanung in Verbindung mit frühzeitiger Beratung die fokussierten Unternehmensziele zu erreichen.
Um Ihre Zeit zu sparen, nehmen wir auch gerne Termine bei Ihnen vor Ort wahr.

